Welche Kosten kann ich bei Kommandierungen von der Steuer absetzen?
Kommandierungen sind in der Regel für einen Zeitraum unter 48 Monate angelegt und deshalb handelt es sich fast immer um eine Auswärtstätigkeit. Somit können Sie folgende Positionen absetzen:
- Fahrtkosten (Hin- & Rückweg)
- ggf. Verpflegungsmehraufwendungen (muss geprüft werden)
- Übernachtungskosten
- Reisenebenkosten (Maut, Parktickets, Fährkosten, Taxi)
- Ausrüstung die für selbst beschafft wurde
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Beispiele:
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