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Letzte Änderung -

September 13, 2021

Die 7 größten Fehler bei der Steuererklärung von Soldaten.

Soldaten haben viele berufsspezifische Besonderheiten die bei der Steuererklärung beachtet werden müssen. Hier eine Zusammenfassung von häufigen Fehlern.

Steuerberater Ludwig Krüger - Spezialist für Soldaten
Ludwig Krüger

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Bei der Steuererklärung von Soldaten gibt es einiges zu beachten. Wir von steuer-soldaten.de haben mit vielen Soldaten gesprochen und deren Steuererklärung erstellt. Unsere Erkenntnisse wollen wir Ihnen natürlich nicht vorenthalten. Im nachfolgenden Artikel erklären wir einmal die sieben größten Fehler von Soldaten bei der Steuererklärung.

1. Falsche Einschätzung - Auswärtstätigkeit oder erste Tätigkeitsstätte?

Als Soldat werden Sie häufig kommandiert und versetzt. Infolgedessen muss sehr genau geprüft werden, liegt eine erste Tätigkeitsstätte vor oder ist es eine Auswärtstätigkeit. Das Unterscheidungskriterium ist hierbei die Dauer der Kommandierung oder Versetzung.

Unterscheidung Auswärtstätigkeit - erste Tätigkeitsstätte - Zeitstrahl 48 Monate bei Soldat Bundeswehr

Wenn es sich bei Ihrer Kommandierung oder Versetzung um eine Auswärtstätigkeit handelt, können Sie höhere Fahrtkosten absetzen und zusätzlich Verpflegungsmehraufwendungen. Hierzu finden Sie weitere Informationen in unserem Blogartikel inklusive Video.

2. Fehlende Dokumentation der Fahrtkosten

Laut der Studie „Berufliche Mobilität in der Bundeswehr“ aus dem Jahr 2014 sind fast zwei Drittel der Bundeswehrsoldaten beruflich mobil. Egal, ob mit der Bahn, dem eigenen Auto oder als Mitfahrer, Fahrtkosten müssen den Finanzämtern häufig nachgewiesen werden.  Dabei gibt es einiges zu beachten. Wir stellen immer wieder fest, dass Soldaten Geld verschenken, da Sie keine Bahntickets aufheben, sich keine Zahlungsnachweise für Mitfahrten in Fahrgemeinschaften ausstellen lassen oder sich den Kilometerstand Ihres Pkws nicht regelmäßig zum Anfang des Jahres bestätigen lassen. In unserem Blogartikel inklusive Erklärvideo zu den Fahrtkosten haben wir alles Wissenswerte für Sie zusammengefasst.

3. Steuererklärungen werden ohne Belege abgeben

Im Internet wird manchmal wie folgt geworben: „Einfach Pauschalen angeben und Steuererklärung unkompliziert ohne Belege einreichen.“ Generell dürfen Sie Ihre Steuererklärung abgeben, wie Sie wollen. Doch gerade bei den hohen Werbungskosten von Soldaten benötigt das Finanzamt nahezu immer Nachweise zur Prüfung der Kosten. Aber welche Belege werden benötigt?

Unser Fragebogen bei steuer-soldaten.de erstellt Ihnen automatisch eine Checkliste mit allen Belegen, die der Steuerberater für die Steuererklärung benötigt. Nach dem Scannen der Belege mit der Scan-App können Sie sich zurücklehnen. Der Steuerberater übermittelt Steuererklärung samt Belegen zum Finanzamt. So werden zeitaufwendige Rückfragen vom Finanzamt vermieden.

4. Verpflegungsmehraufwendungen werden nicht angesetzt

Steuerrechtlich stehen Ihnen als Soldat bei Auswärtstätigkeiten Verpflegungsmehraufwendungen (VMA) zu. Oft werden diese nicht berücksichtigt, da generell von der Gestellung von Mahlzeiten durch die Bundeswehr ausgegangen wird. Im Falle einer Mahlzeitengestellung durch die Bundeswehr sind die Verpflegungspauschalen zu kürzen. Ob und in welcher Höhe Anspruch auf Verpflegung mehr Aufwendungen besteht, können Sie hier nachlesen. Mit der Fahrtenübersicht von steuer-soldaten.de können wir genau auswerten, wann Sie wo waren und wann Sie dienstlich unterwegs gewesen sind. So ermittelt unser Steuerberater den optimalen Wert der abziehbaren VMA für Ihre Steuererklärung.

5. Erstattungen werden nicht angegeben

Aufgrund von Bundeswehrverordnungen bekommen Soldaten viele Kosten bereits über das Jahr hinweg erstattet. In Form von Trennungsgeld oder der Umzugskostenvergütung mindern sich Ihre beruflichen Kosten. Deshalb müssen Sie diese auch immer am Jahresende von den Werbungskosten abziehen. Andernfalls besteht das Risiko der leichtfertigen Steuerverkürzung, die hohe Bußgelder verursachen kann. Weitere Informationen finden Sie in unserem Blogartikel zu den Erstattungen.

6. Keine Begründung für typische Bundeswehrkosten

Als Soldaten bei der Bundeswehr entstehen Ihnen einige Kosten, die für Sie rein dienstlich veranlasst sind. So kann der Kauf von Ausrüstungsgegenständen für den Dienst steuermindernd als Werbungskosten angegeben werden. Erklären Sie dem Finanzbeamten bei der Erstellung der Steuererklärung, warum Sie diese Kosten ansetzen und dass es dafür keine private Verwendung gibt. Hierdurch ist auf den ersten Blick plausibel, warum diese Kosten beruflich veranlasst sind. Zudem kennen Finanzbeamte oft nicht die Funktionen und Aufgaben, die mit den verschiedenen Dienstgraden einhergehen. Eine kurze Erklärung, warum Sie beispielsweise als Unteroffizier einen Laptop benötigen, spart Ihnen eventuell ein Einspruchsverfahren und die Beantwortung lästiger Rückfragen. In unserem Video hat unser Steuerberater das Thema einmal ausführlich beleuchtet.

7. Versicherungen werden nicht angegeben

Infolge einer Gesetzesänderung in 2010 wurde die Abziehbarkeit von Versicherungen grundlegend geändert. Alle Arbeitnehmer bekommen hierdurch automatisch die Mindestvorsorgepauschale im Rahmen der Lohnabrechnung abgezogen. Hintergrund war, dass Bürger bereits monatlich durch den Abzug von notwendigen Versicherungen steuerlich entlastet werden sollten. Bei zivilen Angestellten wird die Mindestvorsorgepauschale meist schon durch die Beiträge für die Krankenkasse voll ausgeschöpft. Da Soldaten aufgrund der freien Heilfürsorge keine Beiträge für die Krankenversicherung zahlen, entsteht ihnen ein unberechtigter Steuervorteil, der zu Steuernachzahlungen führen kann. Durch die Angabe von Versicherungen können Sie der Steuernachzahlung entgegenwirken. Hierfür kommen folgende Versicherungen infrage:

  • Berufs-/Dienstunfähigkeitsversicherung
  • Pflegepflichtversicherung
  • Anwartschaftsversicherung
  • Privat-/Dienst-/Kfz-Haftpflichtversicherung
  • etc.

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Steuerberater Ludwig Krüger - Spezialist für Soldaten

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