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Fahrten zwischen Wohnsitz und einem weit entfernten Dienstort stehen bei vielen Soldaten auf der Tagesordnung. Glücklicherweise können Fahrtkosten als Werbungskosten steuerlich abgezogen werden. Fahrtkosten zwischen Wohnsitz und Dienstort im Rahmen der ersten Tätigkeitsstätte können in Form von Kilometerpauschalen mit 0,30€ bis zu 4.500,00€ ohne weiteren Nachweis angegeben werden. Alle Beträge darüber hinaus müssen dem Finanzamt nachgewiesen werden. Hierbei ist zu erwähnen, dass sich die 4.500,00€ Grenze auf die einfache Entfernung bezieht (nur Hinfahrt).
Darüber hinaus können Fahrtkosten in voller Höhe abgesetzt werden, soweit diese im Rahmen einer steuerlichen Auswärtstätigkeit stattfinden (z.B. Kommandierungen, Lehrgänge, Übungen). Besonders Soldaten, die sich in der Anwärterphase der verschiedenen Dienstgradgruppen befinden, entstehen infolge mehrfacher Kommandierungen hohe Fahrtkosten.
Als Nachweis empfehlen wir unbedingt eine detaillierte Aufstellung der kalendertäglichen Fahrten anhand eines geeigneten Kalenders. Hierfür haben wir unsere Fahrtenübersicht entwickelt. Des Weiteren sollten Sie sich am Ende des Jahres, als Nachweis der hohen Kilometerlaufleistung, Ihren Kilometerstand von einer Werkstatt bescheinigen lassen.
Soldaten die Fahrten mit Ihrem eigenen Pkw durchführen und voraussichtlich hohe Fahrtkosten haben, sollten Nachweise für die Steuererklärung gesammelt werden. Als Faustregel gilt: Sobald Sie eine Fahrstrecke von über 15.000 km im Jahr zurücklegen, sollten Sie anfangen Belege zu sammeln. Als Nachweis eignen sich Rechnungen einer Werkstatt mit Kilometerstand, HU-Belege (TÜV / Dekra) und ausreichend Tankbelege.
Praxistipp: Immer zum Ende des Jahres zur Werkstatt und eine kleine Reparatur, wie zum Beispiel Licht einstellen oder Wischwasser auffüllen durchführen und eine Rechnung mit eingetragenem Kilometerstand fordern. Dann haben Sie immer einen aktuellen Nachweis mit dem Sie die Laufleistung belegen können.
Wenn Sie Ihre Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln beschreiten, sollten Sie hierfür unbedingt Bahn Belege, Monatskarten, oder Rechnungen für eine BahnCard sammeln. Damit können Sie dem Finanzamt die Kosten eindeutig nachweisen. Es gibt jedoch Fälle in denen die Belege nicht benötigt werden, weil stattdessen die höhere Kilometerpauschale angesetzt werden kann. (Erste Tätigkeitsstätte)
Mit unserer Steuer-ScanApp können Sie ganzjährig alle steuerrelevanten Unteralgen schnell und unkompliziert mit Ihrem Smartphone scannen. Das spart Ihnen das große Belege-Sortieren am Jahresende.
© 2016 Ludwig Krüger