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Muss ich überhaupt eine Steuererklärung abgeben?

Soldaten bekommen in der Regel truppenärztliche Versorgung und haben dementsprechend keine Kosten für die Krankenversicherung. Da im Lohnsteuerabzugsverfahren Kosten für Krankenversicherung in Form einer Vorsorgepauschale berücksichtigt werden, fordert das Finanzamt diesen Steuervorteil von Soldaten zurück. Das funktioniert am einfachsten über die Einkommensteuererklärung. 

Selbst wenn Sie noch keine Aufforderung vom Finanzamt bekommen haben, empfehlen wir Ihnen immer eine Steuererklärung zu machen. Soldaten haben viele berufsspezifische Kosten, beispielsweise durch Kommandierungen, Versetzungen, Auslandseinsätze und Weiterbildungsmöglichkeiten. Diese wirken sich als Werbungskosten steuermindernd aus und gleichen den durch die Vorsorgepauschale entstehenden Steuernachteil aus, soweit die Krankenversicherungskosten geringer als die bereits abgezogene Vorsorgepauschale ist. Durch diverse Steuerberatungen für Bundeswehr-Soldaten haben wir die berufsspezifischen Besonderheiten kennengelernt. Seit dem spezialisieren wir uns stetig weiter auf die Berufsgruppe der Soldaten, um Sie optimal beraten zu können.

In unserem Blogartikel "Müssen Soldaten eine Steuererklärung abgeben?" haben wir das Thema für Sie ausführlich erklärt.

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