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Letzte Änderung -

September 13, 2021

Besonderheiten beim Kirchensteuerabzug von Bundeswehrsoldaten.

Beim Blick auf die erste Lohnabrechnung sehen viele Soldaten unter den Abzugspositionen die Kirchensteuer. Wir klären über die Pflicht, Höhe und Besonderheiten auf.

Steuerberater Ludwig Krüger - Spezialist für Soldaten
Ludwig Krüger

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Allgemeines

Wer ist Kirchensteuerpflichtig?

Die Kirchensteuer wird von Deutschland von den Bundesländern geregelt. Jede Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsorganisation kann eine Kirchensteuer erheben, wenn sie als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt ist. Einige Religionsgemeinschaften wie z.B. die orthodoxe Kirche verzichten auf die Erhebung der Kirchensteuer.

Folgende Religionsgemeinschaften erheben derzeit eine Kirchensteuer:

  • Evangelische Kirche
  • Katholische / Altkatholische Kirche
  • Jüdische Kultusgemeinde
  • Israelitische Religionsgemeinschaften
  • Freireligiöse Gemeinden
  • Mennonitengemeinde in Hamburg-Altona
  • Französische Kirche zu Berlin
  • Unitarische Religionsgemeinschaft inRheinland-Pfalz

Sollten Sie Mitglied einer dieser Religionsgemeinschaften sein und einen Wohnsitz in Deutschland haben, wird automatisch die Kirchensteuer von Ihrem Arbeitgeber / Bank berücksichtigt.

Worauf ist Kirchensteuer zu zahlen?

Die Kirchensteuer wird auf Gehalt, Abfindungen & Kapitalerträge erhoben.

In welcher Höhe wird die Kirchensteuer erhoben?

Da Kirchensteuer von den Bundesländern bestimmt wird, gibt es hier regionale Unterschiede. Die Mehrheit der Bundesländer hat einen Kirchensteuersatz von 9 Prozent. Nur Bayern und Baden-Württemberg haben einen Kirchensteuersatz von 8 Prozent.

Beispiel

Im nachfolgenden Beispiel möchten wir einmal aufzeigen, wie sich das auswirkt:

Feldwebelanwärter ledig – keine Kinder (A3) – Lohnsteuerklasse I – Hamburg (9 % Kirchensteuer)

  • Bruttodienstbezüge 2.301,21 €
  • ./. Lohnsteuer 301,91 €
  • ./. Solidaritätszuschlag 16,60 €
  • ./. Kirchensteuer 27,16 €
  • Nettodienstbezüge 1.955,54 €

Auf einen Bruttolohn von 2301,21 € werden also 27,16 € Kirchensteuer einbehalten.

Bei der Berechnung gibt es natürlich einige Sonderfälle wie z.B. das Kirchgeld bei Verheirateten oder Kirchensteuer auf Grundbesitz in einigen Regionen. Diese Besonderheiten sollten im Einzelfall betrachtet werden. Prüfen Sie hierzu z.B. das PDF der Evangelischen Kirche.

Kann man Kirchensteuern verhindern?

Generell können Sie aus der Kirche austreten, damit entfällt die Kirchensteuerpflicht. Hierdurch verlieren Sie aber auch die Zugehörigkeit zu Ihrer Religionsgemeinschaft. Die Abmeldung kann abhängig vom Bundesland im Standesamt oder Amtsgericht meist gegen Gebühr vollzogen werden.

Wichtig: Bewahren Sie die Austrittsbescheinigung als Nachweis sorgfältig auf. Diese kann beim Umzug oder auch der Steuererklärung ggf. nötig sein.

Auswirkung der Kirchensteuer auf die Steuererklärung

Die einbehaltene Kirchensteuer wird in der Steuererklärung im Bereich der Sonderausgaben steuermindernd berücksichtigt. Wichtig hierbei ist, dass im Steuerjahr erhaltende Kirchensteuererstattungen einkommenserhöhend berücksichtigt werden.

Beispiel

Oberfähnrich Max hat aus der Steuererklärung 2018 im Jahr 2019 eine Steuererstattung von 1.930,00 € erhalten. Die anteilige Kirchensteuer in Höhe von 136,10€ muss er in der Steuererklärung für das Jahr 2019 angeben. Hierdurch erhöht sich sein zu versteuerndes Einkommen und die Steuerlast steigt.

Eine Sonderregelung gibt es für außerordentliche Einkünfte nach § 34 Abs. 2 EStG wie z.B. Veräußerungsgewinne oder Abfindungen. Hier kann die hierauf entfallende Kirchensteuer auf Antrag um (bis zu) 50% ermäßigt werden.

Besonderheiten für Soldaten der Bundeswehr

Kirchensteuerbefreiung bei dauerhaftem Einsatz im Ausland

Sofern Sie ins Ausland versetzt werden und keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben, entfällt die Kirchensteuerpflicht in Deutschland. Bis Sie wieder einen Wohnsitz in Deutschland haben, sind Sie nicht kirchensteuerpflichtig. Falls die Kirchensteuer weiter in der Lohnabrechnung abgezogen wird, sollten Sie in der Steuererklärung „keine Religion“ angeben und im Steuerbescheid sehr genau prüfen, ob das Finanzamt dies nicht fälschlicherweise zu Ihren Ungunsten wieder geändert hat.

Betriebsstättenprinzip

Zur Vereinfachung der Lohnberechnung verwendet der Arbeitgeber immer den Kirchensteuersatz der Betriebsstätte. Bei der Bundeswehr richtet es sich hier nach dem zuständigen Bundesverwaltungsamt (BVA). Sofern Ihr zuständiges BVA einen anderen Kirchensteuersatz hat als das Bundesland, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben, kann es zu Differenzen kommen. Diese werden in der Regel über die Steuererklärung ausgeglichen. Sollte das nicht geschehen, muss ein separater Antrag bei der zuständigen Kirche gestellt werden.

Steuerberater Ludwig Krüger - Spezialist für Soldaten

Ludwig Krüger

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