Sie haben eine Frage?
Wir suchen derzeit dringend neue Mitarbeiter. Sofern Sie selbst Interesse haben oder jemanden mit steuerlichen Kenntnissen im Großraum Hamburg kennen, sind wir für jede Empfehlung sehr dankbar. Weitere Informationen finden Sie >>HIER<<
Zum Berufsbild eines Soldaten gehört häufig ein hohes Maß an Mobilität. Durch Versetzungen, Dienstreisen, Lehrgängen und Übungen sind Soldaten überall in Deutschland unterwegs. Mittlerweile pendeln rund 70 Prozent der Soldaten zwischen Wohn- und Dienstort. Tendenz steigend. Dieser finanzielle Mehraufwand für den Soldaten gegenüber dem Dienstherrn kann steuerlich geltend gemacht werden.
Für die meisten Soldaten sind Fahrtkosten die größte Abzugsposition in der Steuererklärung. Hier besteht großes Steuersparpotenzial. Aus diesem Grund werden wir diesen Punkt ausführlich erklären und auf die Wichtigkeit näher eingehen. Generell müssen Sie zwischen Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte und Fahrten zu Auswärtstätigkeiten unterscheiden.
Den Weg zwischen Ihrer Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte können Sie mit einer Entfernungspauschale von 0,30 € pro vollen Entfernungskilometer für die einfache Entfernung als Werbungskosten abziehen. Die Berechnung der Entfernungspauschale ist wie folgt: Zahl der Arbeitstage x volle Entfernungskilometer x 0,30€
Die Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte ist bei Soldaten nicht so einfach. Aufgrund von längerfristigen Versetzungen kann sich diese auch ändern. Weitere Informationen zur ersten Tätigkeitsstätte finden Sie unserem Blogartikel.
Bei der Berechnung der Entfernungspauschale ist es irrelevant, ob Sie die Strecke zu Fuß, mit dem Fahrrad, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Pkw bestreiten. Beachten Sie bei der Entfernungspauschale, dass in der Regel nur der kürzeste Entfernungsweg und keine angefangenen Kilometer berücksichtigt werden.
Beispiel: Major Schlau fährt mit der Bahn von seinem Haus in Lübbenau zur Stammeinheit nach Dresden. Die kürzeste Strecke beträgt 104 km. Mit der Entfernungspauschale kann er pro Arbeitstag 31,20€ als Fahrtkosten abziehen. (0,30€ x 104km = 31,20€) Bei 120 Arbeitstagen, an denen er die Strecke gefahren ist, ergibt das alleine 3744,00€ Werbungskosten, die vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden können.
Keine Regel ohne Ausnahme. Dieses Sprichwort gilt natürlich auch im Steuergesetzbuch. Bei Fahrten mit dem PKW können Sie auch eine längere Strecke ansetzen, wenn Sie dadurch nachweislich erheblich Fahrzeit einsparen.
Beispiel: Oberfeldwebel Müller fährt mit seinem eigenen Pkw von seiner Wohnung in Hamburg zur Stammeinheit nach Bremerhaven. Die kürzeste Strecke beträgt 133 km. Durch einen Umweg von 56 km über die Autobahn ist er 40 Minuten schneller bei der Kaserne. Mit der Entfernungspauschale kann er 56,70€ als Fahrtkosten abziehen. (0,30€ x 189km = 56,70€)
Wenn Ihre Entfernungspauschale über das gesamte Jahr den Betrag von 4.500€ übersteigt, fordert das Finanzamt Nachweise für diese Kosten. Da das Sammeln von Tankquittungen Finanzämtern nicht ausreicht, haben wir für Sie in einem extra Blogartikel alle Informationen zum Nachweis von Fahrtkosten zusammengefasst.
Ab der Steuererklärung 2021 gibt es eine zusätzliche Entlastung für Fernpendler. Diese können ab dem 21. Entfernungskilometer zukünftig 35 Cent absetzen. Bei einer einfachen Strecke von 40 Kilometern können also folgende Fahrtkosten abgesetzt werden:
In der Steuererklärung 2024 wird diese Entfernungspauschale dann noch einmal angehoben auf 0,38€ pro Entfernungskilometer.
Als Soldat werden Sie oft außerhalb Ihrer ersten Tätigkeitsstelle beruflich tätig, beispielsweise durch Kommandierungen zu Lehrgängen, Teilnahme an entfernten Übungen, oder dienstliche Veranstaltungen. Diese werden steuerlich als Auswärtstätigkeit angesehen. Alle Fahrten, die hierfür anfallen, werden nach dem geltenden Reisekostenrecht berechnet. Da hier neben Fahrten auch Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten mit einbezogen werden, haben wir das Thema berufliche Auswärtstätigkeit in einem separaten Artikel für Sie zusammengefasst.
© 2016 Ludwig Krüger