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Letzte Änderung -

September 13, 2021

Steuererklärung für Soldaten? Nicht ohne Belege!

Wenn Sie als Soldat eine Steuererklärung ohne Belege als Nachweise für Ihre Kosten abgeben, kommt es häufig zu lästigen Nachfragen vom Finanzamt oder zur Streichung Ihrer Werbungskosten.

Steuerberater Ludwig Krüger - Spezialist für Soldaten
Ludwig Krüger

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Steuerpflichtigen ist es gestattet steuermindernde Kosten im Rahmen ihrer Steuerklärung abzusetzen. Voraussetzung für die Anerkennung durch das Finanzamt ist eine gesetzliche Grundlage und der Nachweis der Kosten.

Das bedeutet für Sie, wenn Sie Belege zum Finanzamt schicken, haben Sie höhere Chancen auf Anerkennung Ihrer Abzugspositionen und ersparen sich zeitaufwändige und teure Einspruchsverfahren.

Das Finanzamt benutzt seit einigen Jahren eine Software, die Steuerfälle in Risikogruppen einteilt. Soweit Steuerpflichtige keine höheren Abzugspositionen geltend machen, besteht die Möglichkeit, dass Bescheide durch diese Software auch ohne Prüfung eines Finanzbeamten erlassen werden. In diesen Fällen prüft das Finanzamt vorerst nicht, ob Sie Ihre steuermindernden Kosten glaubhaft machen können.

Musterbelege als Nachweis für das Finanzamt


Da Soldaten aufgrund ihrer Tätigkeit oft hohe Werbungskosten entstehen, ist die Chance, dass keine Prüfung der gewünschten Abzugspositionen stattfindet nach unserer Erfahrung äußerst gering. Soweit dem Finanzamt bei der manuellen Prüfung keine Belege zur Verfügung stehen, liegt es im Ermessen des Finanzbeamten, die von Ihnen angegebenen Kosten zu streichen oder gegebenenfalls vor Streichung um das Nachreichen bei Ihnen zu bitten.

Seit dem Steuerjahr 2017 wurde das Gesetz dahin gehend geändert, dass es für die Belege der Steuererklärung keine Belegvorlagepflicht, sondern nur noch eine Belegvorhaltepflicht gibt. Der Unterschied ist, dass Belege nur noch auf Nachfrage zum Finanzamt gesendet werden müssen. Da Soldaten grundsätzlich hohe Abzugspositionen haben, senden wir, und empfehlen allen Soldaten die Belege bereits proaktiv zum Finanzamt zu schicken.

Bescheide die nur mittels Software beim Finanzamt geprüft werden, stehen grundsätzlich unter dem sogenannten „Vorbehalt der Nachprüfung“. Das Finanzamt kann diese Bescheide jedoch mindestens weitere 4 Jahre nach dem Ende des Steuerjahres für das die Steuererklärung erstellt wurde, ohne Nennung von Gründen ändern.

Um in Folgejahren also kein böses Erwachen zu erleben, raten wir deshalb dringend davon ab Pauschalansätze ohne Nachweis von Belegen im Rahmen der Steuererklärung anzugeben. Denn nur so ersparen Sie sich Ärger und Mehraufwand.

Bei steuer-soldaten.de unterstützen wir Sie natürlich dabei, die relevanten Belege für die Steuererklärung zu erkennen. Im Rahmen der Onlinesteuererklärung generiert sich mit der Beantwortung des Fragebogens automatisch Ihre Checkliste mit den geforderten Belegen. Jeder Checklisteneintrag ist mit einem Musterdokument versehen, das Ihnen dabei hilft, den Beleg in Ihren Unterlagen zu finden.

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Steuerberater Ludwig Krüger - Spezialist für Soldaten

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