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Letzte Änderung -

September 13, 2021

Wieso muss ich als Soldat Steuern nachzahlen?

Bei Soldaten kommt es statt einer Steuererstattung in vielen Fällen zu einer Nachzahlung. Wie kommt das? Was können Sie dagegen machen?

Steuerberater Ludwig Krüger - Spezialist für Soldaten
Ludwig Krüger

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Bei Soldaten kommt es häufiger vor, dass Sie vom Finanzamt keine Erstattung erhalten, sondern Nachzahlungen leisten müssen. Wir haben für Sie zusammengefasst, warum es bei Soldaten zu Steuernachzahlungen kommen kann.

Nachzahlung Bescheid Soldat Bundeswehr
Steuerbescheid eines Soldaten mit Aufforderung zur Steuernachzahlung

Kurz und einfach auf den Punkt gebracht, heißt das: Wer keine Krankenversicherungsbeträge zahlt, muss am Jahresende nachzahlen.

Infolge des Bürgerentlastungsgesetzes hat sich der Lohnsteuerabzug seit 01. Januar 2010 in wesentlichen Teilen geändert. Durch die Einführung der sogenannten Mindestvorsorgepauschale wird Ihnen als Soldat im Rahmen der monatlichen Soldabrechnungen ein pauschaler Betrag für Krankenversicherungskosten abgezogen. Dieser Abzugsbetrag nennt sich Mindestvorsorgepauschale und beträgt für Soldaten in den Steuerklassen I, II, IV und V für das gesamte Jahr 2017 1.900,00 Euro und für Soldaten in der Steuerklasse III für das gesamte Jahr 2017 3.000,00 Euro.

Durch den Abzug der Mindestvorsorgepauschale möchte der Gesetzgeber, die für Arbeitnehmer steuermindernden Kosten für Krankenversicherung und Pflegeversicherung bereits im monatlichen Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigen. Nicht bedacht wurde dabei, dass Sie als Soldat durch die freie truppenärztliche Versorgung keiner Krankenversicherungspflicht unterliegen. Im Krankheitsfall werden sämtliche Krankheitskosten vom Staat getragen.

Wenn keine Beiträge in die Krankenversicherung gezahlt werden, diese aber in der Lohnsteuer jeden Monat als gezahlte Beiträge berücksichtigt werden, entsteht Ihnen als Soldat bei der Berechnung der Lohnsteuer ein Vorteil. Infolge dessen wird Ihnen monatlich ein Steuerabzugsbetrag abgezogen, welcher Ihnen faktisch nicht in dieser Höhe zusteht. Sofern Sie im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung nicht nachweisen können, dass Sie private Kranken-, Pflegeversicherungs- und einige weitere Versicherungsbeiträge in Höhe von 1.900,00 Euro (3.000,00 Euro in der Steuerklasse III) geleistet haben, wird dieser Betrag zurückgefordert. Das Finanzamt korrigiert den oben genannten Abrechnungsfehler durch eine Steuernachzahlung.

Der etwaigen Nachzahlung durch die Mindestvorsorgepauschale können Sie durch Zahlung von Versicherungsbeiträgen wie beispielsweise Berufsunfähigkeits-, Haftpflicht- oder Krankzusatzversicherungen entgegenwirken. Des Weiteren können Steuernachzahlungen durch den Abzug von Werbungskosten oder außergewöhnlichen Belastungen gemindert werden. Mit steuer-soldaten.de geht das ganz einfach.

Steuerberater Ludwig Krüger - Spezialist für Soldaten

Ludwig Krüger

Steuerberater

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