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Letzte Änderung -

September 13, 2021

Corona 2020 – Auswirkungen auf die Einkommenssteuererklärung von Soldaten

Das Jahr 2020 war aufgrund der Corona-Pandemie vielen Einschränkungen unterworfen. Wir prüfen die Auswirkungen auf die Steuererklärung 2020.

Steuerberater Ludwig Krüger - Spezialist für Soldaten
Ludwig Krüger

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Das Jahr 2020 hat in der Folge der Corona-Pandemie erhebliche Auswirkungen auf Ihre Tätigkeit als Soldat gehabt. Lockdown & Homeoffice, Sondereinsätze für Corona-Tests und zur Nachverfolgung von Infizierten. Die Bundesregierung hat im Jahressteuergesetz hierauf reagiert und steuerliche Erleichterungen beschlossen.

Homeoffice

Durch den Lockdown wurden auch viele Standorte teilweise oder komplett geschlossen und viele Aufgaben in das Homeoffice verlegt. Zur Vereinfachung hat der Staat hier eine Homeoffice-Pauschale eingeführt. In der Steuererklärung 2020 können bis zu 120 Tage á 5,00€ als Werbungskosten für die Mehrkosten durch das Homeoffice abgesetzt werden. Dieser Höchstbetrag von 600,00€ ist auf die Jahre 2020 und 2021 begrenzt.  

Homeoffice oder Arbeitszimmer?

Bevor die Homeoffice-Pauschale angesetzt wird, bleibt zu prüfen, ob die Berücksichtigung des Arbeitszimmers steuerlich sinnvoller ist. Unserer Erfahrung nach kommt in der Regel nur das Arbeitszimmer mit der Pauschale bis 1.250€ für Soldaten in Betracht. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Blogartikel. Für die steuerliche Berücksichtigung gibt es einige Voraussetzungen und Besonderheiten, die Sie unbedingt beachten sollten:

  1. Es handelt sich um ein abgeschlossenes Arbeitszimmer, das ausschließlich zur Arbeit genutzt wird.
  2. Sie nutzen das Arbeitszimmer für berufliche Tätigkeiten, für die von der Bundeswehr kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht

Unter dem veränderten Hintergrund der Corona-Pandemie haben wir nachfolgend den Punkt 2 in Hinblick verschiedene Szenarien und Gruppen innerhalb der Bundeswehr untersucht und für Sie eingeschätzt.

1. Teilweise Homeoffice – Teilweise am Dienstort

Sofern Ihnen die Bundeswehr freigestellt hat, ob Sie zum Dienstort kommen oder aus dem Homeoffice arbeiten wollen, kommt das Arbeitszimmer nicht infrage. Da für Ihre berufliche Tätigkeiten ein Arbeitsplatz zur Verfügung stand, können Sie für die Homeoffice-Tage nur die Pauschale berücksichtigen. Tragen Sie in unserer Anlage Fahrtenübersicht für diese Tage bitte DzH (Dienst zu Hause) ein.

2. Komplett Homeoffice / Telearbeit

Sollte die Bundeswehr Ihre Tätigkeit komplett in das Homeoffice verlegt haben, ist ein Abzug des Arbeitszimmers temporär möglich. Hierfür wäre eine Anordnung oder Bestätigung der Bundeswehr nötig, aus der dieser Zeitraum entnommen werden kann. Für diese Zeit können wir dann anteilig die Kosten für das Arbeitszimmer berücksichtigen. Bitte geben Sie in dem Fall das Arbeitszimmer im Fragebogen an. (Anlage Arbeitszimmer)

3. Studenten

Studenten können nach wie vor Ihr Arbeitszimmer als Werbungskosten absetzen. Geben Sie das Arbeitszimmer bitte im Fragebogen an. Sollten Sie kein Arbeitszimmer haben, ist die Homeoffice-Pauschale im Werbungskostenabzug nun möglich. Tragen Sie uns hierfür in unserer Fahrtenübersicht die Tage ein, an denen Sie zu Hause Vorlesungen hatten - DzH (Dienst zu Hause).

Gibt es bei Ihnen einen anderen Sachverhalt? Rufen Sie uns gerne direkt an, dann besprechen wir das mit Ihnen: 040/368813000

Weitere beschlossene Steuererleichterungen im Überblick:

  • Alleinerziehende - der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wurde für das Jahr 2020 auf 4.008€ erhöht
  • Spenden - vereinfachter Spendennachweis für Spenden bis 300€ & neue Spendenzwecke Klimaschutz, Freifunk und Ortsverschönerung ab 2021
  • Übungsleiterpauschale - Erhöhung der sogenannten Übungsleiterpauschale ab 2021 von 2.400 auf 3.000€
  • Ehrenamtspauschale - Erhöhung der Ehrenamtspauschale ab 2021 von 720 auf 840€

Steuerjahr 2020 – Risiko einer Steuernachzahlung?

Für 2020 gibt es aufgrund von Homeoffice ein erhöhtes Nachzahlungsrisiko. Soldaten haben in der Regel aufgrund der freien Heilfürsorge einen Steuervorteil. Dieser wird bei vielen Soldaten oft durch hohe Fahrtkosten ausgeglichen. Aufgrund von Corona könnten diese nun deutlich geringer ausfallen. Hierdurch könnte sich das Steuerergebnis verschlechtern und es kann auch zu einer Nachzahlung kommen. Hierzu empfehlen wir Ihnen einmal unseren Blogartikel zum Thema, in dem wir das ausführlich beschrieben haben: Steuerliche Auswirkungen der freien Heilfürsorge für Soldaten.

Steuerberater Ludwig Krüger - Spezialist für Soldaten

Ludwig Krüger

Steuerberater

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